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Weiterführende Informationen zum Thema: RENTENVERSICHERUNGSBEITRAEGE

 

Die günstigste Versicherung zu finden und gleichzeitig optimal abgesichert zu sein, ist bei der heutigen Angebots- und Tarifvielfalt nicht immer leicht.

Wenn Sie sich umfassend zum Thema Versicherung informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine Bedarfsanalyse, die Ihnen hilft, für Ihre Situation den optimalen Versicherungsbedarf zu ermitteln.




Wer zahlt die Rentenversicherungsbeitraege

Die monatlichen Rentenversicherungsbeitraege - zur Zeit 19,1 Prozent vom Bruttogehalt - teilen sich grundsätzlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Jeder zahlt die Hälfte. Einzugsstellen sind die Krankenkassen, an die Ihr Arbeitgeber die gesamten monatlichen Rentenversicherungsbeitraege weiterleitet.

Selbständige zahlen die vollen Rentenversicherungsbeitraege allein.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze, bis zu der aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit Rentenversicherungsbeitraege gezahlt werden müssen. Sie beträgt im Jahre 2002 in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten im Westen jährlich 54.000 Euro, monatlich 4.500 Euro, im Osten jährlich 45.000 Euro, monatlich 3.750 Euro; in der knappschaftlichen Rentenversicherung im Westen jährlich 66.600 Euro, monatlich 5.550 Euro, im Osten jährlich 55.800 Euro, monatlich 4.650 Euro.

Beitragsersatz

Wird ein Versicherter von einem anderen (z.B. durch einen Autounfall o. Ä.) körperlich so schwer verletzt, dass er seiner Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nur noch in verminderten Umfang oder gar nicht mehr nachgehen kann, vermindern sich auch die Zahlungen der Rentenversicherungsbeitraege und damit Rentenanwartschaften des geschädigten Versicherten. Dieser rentenrechtliche Nachteil wird dadurch ausgeglichen, dass die Rentenversicherung die entgangenen („regressierten“) Rentenversicherungsbeitraege beim Schädiger bzw. dessen Versicherung einklagt. Auch regressierte Rentenversicherungsbeitraege gelten als Pflichtbeiträge und werden bei der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entsprechend berücksichtigt.






Presse

Spezial zur Gesundheitsreform

Die Parteien von Regierung und Opposition haben sich auf einen Konsens zur Gesundheitsreform geeinigt. Im Fazit handelt es sich um massive Einschnitte in die Versorgung, um zukünftig die Beiträge niedrig zu halten!

Was können Sie tun? Freiwillig Versicherte (Brutto-Jahreseinkommen über 45.900 Euro) können in die private Krankenversicherung wechseln. Dort erwarten Sie deutlich geringere Beiträge bei ähnlichen oder besseren Leistungen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service und bestellen Sie einen Preis- und Leistungsvergleich.






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